
2005 in Kraft getreten. Durch sie sollen die wirksame Besteuerung der in den EU-Staaten ansässigen natürlichen Personen gewährleistet und wachsende Kapitalflucht sowie damit verbundene Steuerausfälle eingedämmt werden. Zu dem Zweck werden Kontrollmitteilungen zwischen den Staaten ausgetauscht und direkt an die Finanzämter des jeweiligen Wohn....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zinsrichtlinie-der-europaeischen-u
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